Steuerbonus

Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Steuerbonus) ist auf 20% von 6.000 Euro (=maximal 1.200 Euro) zum 01.01.2009 verdoppelt worden. So können Sie als Auftraggeber bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Wofür gibt es den Steuerbonus ? Der Steuerbonus gilt u.a. für:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen u.ä.
  • Reparaturen, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen
  • Reparaturen, Austausch von Bodenbelägen
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
  • Modernisierung und Austausch einer Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank, Fernseher o.ä.)
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Kontrollaufwendungen (z.B. Gebühr f.d. Schornsteinfeger o.ä.)
  • Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen)
  • Aufwendungen für Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung

 

Wer wird begünstigt ?

  • Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung
  • Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung

 

Wie hoch ist der Steuerbonus ?

  • 20% der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, höchstens 1.200 Euro, d.h. 20% von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr.

 

Wann und wie bekommt man den Bonus ?

  • Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

 

Nachfolgend können Sie die Broschüre des Zentralverbandes des deutschen Handwerks downloaden.