Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Steuerbonus) ist auf 20% von 6.000 Euro (=maximal 1.200 Euro) zum 01.01.2009 verdoppelt worden. So können Sie als Auftraggeber bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Wofür gibt es den Steuerbonus ? Der Steuerbonus gilt u.a. für:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen u.ä.
- Reparaturen, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen
- Reparaturen, Austausch von Bodenbelägen
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
- Modernisierung und Austausch einer Einbauküche
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank, Fernseher o.ä.)
- Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
- Kontrollaufwendungen (z.B. Gebühr f.d. Schornsteinfeger o.ä.)
- Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen)
- Aufwendungen für Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung
Wer wird begünstigt ?
- Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung
- Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung
Wie hoch ist der Steuerbonus ?
- 20% der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, höchstens 1.200 Euro, d.h. 20% von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr.
Wann und wie bekommt man den Bonus ?
- Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Nachfolgend können Sie die Broschüre des Zentralverbandes des deutschen Handwerks downloaden.